Staatsanwaltschaft geht gegen Freispruch für Grünen-Stadtrat Kasek vor

Eine mutmaßliche Straftat des stadtbekannten Leipziger Grünen-Politikers Jürgen Kasek wird ein Fall für das Oberlandesgericht. Der Noch-Stadtrat wurde zwar freigesprochen, doch die Staatsanwaltschaft legte Revision ein.

Ein Leuchter, ein Tweet und ein reichweitenstarker Grüner: Der Fall um den stadtbekannten Leipziger Politiker Jürgen Kasek (43) geht in die nächste Runde. Vom Amtsgericht war er wegen gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen á 30 Euro verurteilt worden. Doch vor einer Woche hatte er in der Berufungsverhandlung am Landgericht einen Freispruch erzielt.

Dagegen geht nun die Staatsanwaltschaft Leipzig vor. Wie das Landgericht auf LVZ-Anfrage mitteilte, hat die Anklagebehörde Revision eingelegt. Somit landet der Fall beim Oberlandesgericht (OLG).

Am 20. Januar 2023 um 9.26 Uhr hatte der umstrittene Kommunalpolitiker über seinen reichweitenstarken Twitter-Account (heute X) das Bild einer Hausfassade in Leipzig-Schönefeld veröffentlicht. Zu sehen ist das erleuchtete Fenster einer Hochparterrewohnung mit einem Leuchter, der nach Kaseks Expertise verfassungsfeindliche Symbole zeigte. „Reichsadler mit verbotenem Keltenkreuz“, schrieb er. „Ein aufmerksamer Bürger hat mich darauf hingewiesen. @PolizeiSachsen wollt ihr mal nach den Rechten gucken? Nicht das noch was passiert.“

Straftaten aus linkem Spektrum in Kauf genommen

Weil er dazu die konkrete Adresse twitterte, sah das Amtsgericht den angeklagten Tatbestand als erfüllt an. Der Grüne, der bei der zurückliegenden Stadtratswahl sein Mandat verlor, habe es billigend in Kauf genommen, dass der Mieter der Wohnung durch den Post zu identifizieren ist und damit zum Opfer von Straftaten aus dem linken Spektrum wie Körperverletzung, Brandstiftung und Sachbeschädigung wird.

Auch das Landgericht hielt Kaseks Post für relativ gefährlich und für geeignet, dass Straftaten hätten daraus folgen können. Allerdings könne man ihm nicht widerlegen, „dass er deeskalierend mit Helfersyndrom vorgehen wollte in der Hoffnung, es passiert nichts“. Aufgrund des direkten Links zur Polizei sei die Veröffentlichung lediglich als fahrlässig zu bewerten.

Urteil soll auf Rechtsfehler geprüft werden

Kasek, dessen Adressdaten nach eigenen Angaben geschwärzt sind, hatte beteuert, dass er über das soziale Netzwerk nur die Polizei habe informieren wollen, weil er diese telefonisch nicht erreicht habe. Der von ihm gemeldete Leuchter mit Reichsadler und Eisernem Kreuz stellte sich nach polizeilicher Prüfung übrigens als völlig rechtskonform und nicht verfassungsfeindlich heraus.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Berufungsprozess eine Gesamtstrafe von 120 Tagessätzen á 20 Euro gefordert – unter Einbeziehung eines Urteils vom Dezember 2023 wegen zweifachen Verwahrungsbruchs und Verleumdung. Mit der Revision wolle man das Urteil des Landgerichts auf mögliche Rechtsfehler prüfen lassen, sagte Behördensprecher Ricardo Schulz auf Anfrage.